Markenbezeichnung: | Panasonic |
Modellnummer: | N610082093AA |
MOQ: | 1 Satz |
Preis: | Verhandlungsfähig |
Zahlungsbedingungen: | T/T, Western Union, MoneyGram |
Versorgungsfähigkeit: | 10000 Stück pro Monat |
Original Neue Panasonic SP2 Hebel N610082093AA für Panasonic Pick And Place Maschine
Panasonic SP2 Hebel:
Dieses Teil ist ein Panasonic-Maschinenteil, SP2 Hebel, Teilnummer N610082093AA, es ist ein Original Ersatzteil, das für SMT/PCBA-Produktionslinie verwendet wurde.
Der Panasonic SP2 Lever ist ein von Panasonic für SMT-Produktionslinien entwickelter Hochleistungsanschluss.Es spielt eine wichtige Rolle in wichtigen Geräten wie Platziermaschinen und Lötpaste-Drucker, und ist der Schlüssel zur Verbesserung der SMT-Produktionseffizienz.
Haupteigenschaften des Panasonic SP2-Levers:
Hochpräzise Positionierung
Die einzigartige Konstruktion gewährleistet eine extrem hohe Positionierungsgenauigkeit und eine genaue Platzierung der Bauteile.
Schnelle Bedienung
Das humanisierte Strukturdesign macht den Betrieb einfach und schnell und verbessert die Produktionseffizienz erheblich.
Langlebig und zuverlässig
Die Verwendung hochwertiger und langlebiger Materialien sorgt für eine langfristige stabile und zuverlässige Leistung.
Leicht zu warten
Die modulare Bauweise macht die Wartung bequem und schnell und reduziert die Ausfallzeiten der Produktionslinie.
Antistatische Leistung
Ausgezeichnete elektrostatische Entladungsleistung, wirksamer Schutz elektronischer Komponenten.
Weite Anwendungsbereiche
Der Panasonic SP2-Lever wird in verschiedenen SMT-Produktionsgeräten eingesetzt, darunter:
Spezifikation
Produktbezeichnung | Panasonic SMT-Maschinenteil |
Weitere Bezeichnung | SP1 Hebel ((1B) |
Teilnummer | N610082093AA |
Modell der Maschine | SMT-Maschine |
Materialien | Edelstahl, Kautschuk |
Hersteller | Panasonic Corporation |
Die Situation | Original neu |
Lieferzeit | 1-2 Tage |
Verpackung | Box, Schaumstoff |
Nummer der übrigen Teile
N210063716AA/N210130982AB | N510027678AA |
N210063720AA/N210130983AB | N641F1310 |
Einheit für die Berechnung der Leistungsfähigkeit | N641A1943 |
Einheit für die Berechnung der Leistung | N641F2843 |
Einheit für die Bereitstellung von Anlagen für die Anlagentechnik | N641F2313 |
Einheit für die Erfassung von Daten über die Nutzung von Daten aus der Datenbank. | N641A1915 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | N641F2520 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | N641F3105 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, ihre Stellungnahme zu unterbreiten. | N641F3215 |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in den Artikeln 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | N641F2715 |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln, welche Maßnahmen sie ergreift, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu gewährleisten. | KXF0DKCAA00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | KXF0DKDAA00 |
Die Kommission stellt fest, dass die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen nicht ausreichen, um die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu verhindern. | KXF0DKEAA00 |
N210170779AAG | KXF0DKFAA00 |
N210170780AA | KXF0E3ZLA00 |
N210170781AA | KXF0E3ZJA00 |
Die Kommission stellt fest, dass die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen nicht in vollem Umfang zur Erfüllung des Ziels der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 dienen. | KXF0E14ZA00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | KXF0DWTDB00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | KXF0DWXZB01 |
N210098263AA/N210110628AB | KXF0E14SA00 |
1087111052 | N641F2843 |
1046911061 | N641F2313 |
1087111059 | N510058909AA |
N210089146AA | N510030621AA |
1087110007/N210044349AA | N641A1943 |
1087110008 | N641A2305 |
108711101201/1083811012 | N6411875-608 |
Für die Zwecke dieser Verordnung werden die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 genannten Maßnahmen angewendet. | N510035528AA |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | N510035529AA |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: | N6413005GT15 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: | N6416873GT20 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu treffen. | N6418705GT15 |