Markenbezeichnung: | Panasonic |
Modellnummer: | N210081570AA |
MOQ: | 1 Stück |
Preis: | Verhandlungsfähig |
Zahlungsbedingungen: | D/P, T/T, Western Union, MoneyGram |
Versorgungsfähigkeit: | 500 Stück pro Monat |
Original Neue Panasonic KI-Maschine N210081570AA Festleitfaden für SMT-Produktionslinie
Einleitung:
Das von Panasonic hergestellte automatisierte Industriebahnsystem.Es wird hauptsächlich auf KI-Plug-in-Maschinen in Fertigungslinien verwendet, um die automatische Positionierung und Bewegung von Werkstücken während des Produktionsprozesses zu erreichen.
Hauptmerkmale:
Intelligente Positionierungsfunktion:
Durch die Einführung von KI-Vision kann die Position des Werkstücks genau ermittelt und verfolgt werden.
Die Position der Führungsschiene wird automatisch angepasst, um die exakte Position des Werkstücks zu gewährleisten.
Flexible Anpassungsfähigkeit:
Es kann auf Werkstücke verschiedener Größen und Formen angewendet werden.
Durch die flexible mechanische Strukturgestaltung kann es sich an verschiedene Produktionslinie Layouts anpassen.
Hochgeschwindigkeitsbetrieb:
Die Bewegungsgeschwindigkeit der Führungsschiene kann 1 Meter pro Sekunde erreichen.
Mit der präzisen Steuerung des Servomotors kann er einen schnellen und stabilen Betrieb erreichen.
Intelligentes Steuerungssystem:
Integrierte PLC-Steuerung und Touchscreen-Betriebsschnittstelle.
Verschiedene automatisierte Betriebslogiken können programmiert werden.
Einfach zu integrieren:
Es kann nahtlos mit dem bestehenden Produktionssystem der Fabrik verbunden werden.
Unterstützung der Kommunikation und Verbindung mit Ausrüstung Dritter.
Spezifikation:
Produktbezeichnung | Maschinenteil für die KI von Panasonic |
Teilname | Festgeführte |
Teilnummer | N210081570AA |
Modell der Maschine | Panasonic KI-Maschine |
Materialien | Edelstahl, zwei Stück. |
Hersteller | Panasonic Corporation |
Die Situation | Original neu |
Lieferzeit | 1-2 Tage |
Verpackung | Blasen |
Nummer der übrigen Teile
N210063716AA/N210130982AB | N510027678AA |
N210063720AA/N210130983AB | N641F1310 |
Einheit für die Berechnung der Leistungsfähigkeit | N641A1943 |
Einheit für die Berechnung der Leistung | N641F2843 |
Einheit für die Bereitstellung von Anlagen für die Anlagentechnik | N641F2313 |
Einheit für die Erfassung von Daten über die Nutzung von Daten aus der Datenbank. | N641A1915 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | N641F2520 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | N641F3105 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, ihre Stellungnahme zu unterbreiten. | N641F3215 |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in den Artikeln 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | N641F2715 |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln, welche Maßnahmen sie ergreift, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu gewährleisten. | KXF0DKCAA00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | KXF0DKDAA00 |
Die Kommission stellt fest, dass die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen nicht ausreichen, um die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu verhindern. | KXF0DKEAA00 |
N210170779AAG | KXF0DKFAA00 |
N210170780AA | KXF0E3ZLA00 |
N210170781AA | KXF0E3ZJA00 |
Die Kommission stellt fest, dass die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen nicht in vollem Umfang zur Erfüllung des Ziels der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 dienen. | KXF0E14ZA00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | KXF0DWTDB00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | KXF0DWXZB01 |
N210098263AA/N210110628AB | KXF0E14SA00 |
1087111052 | N641F2843 |
1046911061 | N641F2313 |
1087111059 | N510058909AA |
N210089146AA | N510030621AA |
1087110007/N210044349AA | N641A1943 |
1087110008 | N641A2305 |
108711101201/1083811012 | N6411875-608 |
Für die Zwecke dieser Verordnung werden die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 genannten Maßnahmen angewendet. | N510035528AA |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | N510035529AA |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: | N6413005GT15 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: | N6416873GT20 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu treffen. | N6418705GT15 |