Markenbezeichnung: | JUKI |
Modellnummer: | Ff24fs |
MOQ: | 1 Stück |
Preis: | negotiable |
Zahlungsbedingungen: | T/T, Western Union, MoneyGram |
JUKI FF24FS SMT-Zuführer mit einfacher Bedienung für KE-Baugruppen
Einleitung
Dieser JUKI 24-mm-Zuführer FF24FS besteht aus Legierung und Kunststoff und wird in der KE-Serie für die Chipmontage verwendet.
Spezifikation
Name | Modell | Größe |
JUKI FEEDER | AF 0402 | 8*2MM |
KUKI FEEDER | AF | 8*4MM |
JUKI FEEDER | Zulassung | 8*2MM |
JUKI FEEDER | Zulassung | 8*4MM |
JUKI FEEDER | CFR | 8*2MM |
JUKI FEEDER | CFR | 8*4MM |
JUKI FEEDER | FF Tiefe Tasche | 32 mm |
JUKI FEEDER | FF Tiefe Tasche | 44 mm |
JUKI FEEDER | FF Tiefe Tasche | mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm |
JUKI FEEDER | FTF | 12 mm |
JUKI FEEDER | FTF | 16 mm |
JUKI FEEDER | FTF | 24 mm |
JUKI FEEDER | FTF | 44 mm |
JUKI FEEDER | FTF | mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm |
JUKI-Tape-Feeder-Serie
SFN4AS STICK FEEDER PN:E00407190A0
SFN0AS STICK FEEDER PN:E00057190A0
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die Ausrüstung ist in der Lage, die in der Anlage angegebenen Anforderungen zu erfüllen, wenn die Ausrüstung nicht ausreichend ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die ein Fahrzeug mit einem Fahrzeugverbindungsbereich von mehr als 20 m2 ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Regelung Nr. 1 gilt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Regelung Nr. 1 gilt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Regelung Nr. 4 gilt.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Verwendung von Kraftstoff.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die Prüfungen werden in der Regel in der Regel in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt, als in dem die Prüfungen durchgeführt werden.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt.
Die Prüfungen werden in der folgenden Tabelle durchgeführt:
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt, wenn die Prüfungen durchgeführt werden.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die Ausrüstung ist in der Lage, die in der Anlage angegebenen Anforderungen zu erfüllen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Einheit für die Festsetzung der Rückwärtsversorgung
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage.
CF8L1P FEEDER E1012706CB0
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
CF03HPR FEEDER E1001706CB0
CFT FEEDER TAPPING SCREW ST1020521SN: Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Produktion von Zellstoff.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
CN-heading 080210
CN-heading 080210
CN-heading 080210
CN08HE FEEDER E1008706CB0
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
NFMLA 40003264
NF3SNS FEEDER E69007050A0
NF BRACKET E1020721000
Über uns:
Shenzhen HanSome Technology Co.,Ltd ((HSTECH) wurde 2012 von einem professionellen und erfahrenen Ingenieur gegründet, der viele Jahre in der EMS-Firma gearbeitet hat, wir haben uns zunächst auf PCB-Handhabungsausrüstung spezialisiert,Dann entwickeln wir die PCB-Depannelmaschine und die SMT-ReinigungsmaschineHSTECH verfügt nicht nur über ein professionelles technisches Team für Forschung und Entwicklung, sondern auch über ein ausgehendes und erfahrenes Marketing-Team für Forschung und Entwicklung, versteht Produktentwicklungsrichtungen,die Produkte und Techniken aktualisiert, um den sich ständig ändernden Anforderungen gerecht zu werden. In den vergangenen Jahren haben wir immer innovativ und ausnutzungsorientiert, um kosteneffiziente Produkte zu machen, um unseren Kunden zu helfen, Kosten und Arbeit zu sparen und gleichzeitig die Produktionseffizienz zu verbessern.
HSTECH setzte sich das Ziel für "Hochqualität und Smart", das auf dem Konzept "Qualitätsorientiert und kundenorientiert" basiert und die Branchenmerkmale,Intelligente Technologie für die intelligente Fabrik.Was den Kundendienst angeht, so bestehen wir auf "Verantwortung", wir reagieren sofort, wenn wir Qualitätsfeedbacks erhalten, und betreuen unsere Kunden ständig.