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Reif und gut geprüft, Zuführmaschine aus Kunststoff- und Feederlegierung

Reif und gut geprüft, Zuführmaschine aus Kunststoff- und Feederlegierung

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Reif und gut geprüft, Zuführmaschine aus Kunststoff- und Feederlegierung
Produktdetails:
Herkunftsort: Japan
Markenname: JUKI
Zertifizierung: CE
Modellnummer: CF 8*4mm
Zahlung und Versand AGB:
Min Bestellmenge: 1 Stück
Preis: Negotiable
Verpackung Informationen: Packung aus Karton
Lieferzeit: 3-5 Arbeitstage
Zahlungsbedingungen: T/T, Western Union, MoneyGram
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 100 Sätze pro Woche
Kontakt
Ausführliche Produkt-Beschreibung
Produktbezeichnung: JUKI SMT-Fütterungsmaschine Anwendung: JUKI-Auswahl und Platzmaschine
Modell: CF 8*4mm Qualität: 100% getestet
Gewährleistung: 1 Jahr Material: Legierung und Kunststoff
Gewicht: 10,8 kg
Hochlicht: JUKI Feeder SMD-Bandkomponenten, CF 8*4mm SMD-Bandkomponenten, JUKI Feeder SMT Montage-Maschine

 

Reif und gut geprüft, Zuführmaschine aus Kunststoff- und Feederlegierung

 

Einleitung

Diese JUKI Pick-and-Place-Maschine CF 8 * 4mm-Feeder wird für die Zufuhr von Komponenten, IC, LED-Chip für JUKI SMT Pick-and-Place-Maschine verwendet, es kopiert neue Feeder,die von erfahrenen und Beruf Ingenieur entworfen, der aus Legierung und Kunststoff gefertigte Fütterer, ist ein ausgereifter und gut getesteter Fütterer, der bereits gute Rückmeldungen von Kunden erhielt.

 

Spezifikation

Name Modell Größe
JUKI FEEDER AF 0402 8*2MM
KUKI FEEDER AF 8*4MM
JUKI FEEDER Zulassung 8*2MM
JUKI FEEDER Zulassung 8*4MM
JUKI FEEDER CFR 8*2MM
JUKI FEEDER CFR 8*4MM
JUKI FEEDER FF Tiefe Tasche 32 mm
JUKI FEEDER FF Tiefe Tasche 44 mm
JUKI FEEDER FF Tiefe Tasche mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm
JUKI FEEDER FTF 12 mm
JUKI FEEDER FTF 16 mm
JUKI FEEDER FTF 24 mm
JUKI FEEDER FTF 44 mm
JUKI FEEDER FTF mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

JUKI-Tape-Feeder-Serie

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Regelung Nr. 1 gilt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Regelung Nr. 1 gilt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Regelung Nr. 4 gilt.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Verwendung von Kraftstoff.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die Prüfungen werden in der Regel in der Regel in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt, als in dem die Prüfungen durchgeführt werden.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt.
Die Prüfungen werden in der folgenden Tabelle durchgeführt:
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt, wenn die Prüfungen durchgeführt werden.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die Ausrüstung ist in der Lage, die in der Anlage angegebenen Anforderungen zu erfüllen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Einheit für die Festsetzung der Rückwärtsversorgung
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage.
CF8L1P FEEDER E1012706CB0
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
CF03HPR FEEDER E1001706CB0
CFT FEEDER TAPPING SCREW ST1020521 (Schaubild für die Verwendung von CFT-Fütterung)

Mature & Well Tested Feeder Alloy And Plastic JUKI Feeder SMT Mounting Machine
 

 
 

Kontaktdaten
Shenzhen Hansome Technology Co., Ltd.

Ansprechpartner: Mr. Rudi Jin

Telefon: 86-755-23209382

Faxen: 86-755-23209382

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