Nachricht senden
Startseite ProdukteSmt-Zufuhr

JUKI-CF 8*4mm SMT Chip Mounter-Maschine der Papierzufuhr-Zusatz-CTF081P E1005706CB

JUKI-CF 8*4mm SMT Chip Mounter-Maschine der Papierzufuhr-Zusatz-CTF081P E1005706CB

  • JUKI-CF 8*4mm SMT Chip Mounter-Maschine der Papierzufuhr-Zusatz-CTF081P E1005706CB
  • JUKI-CF 8*4mm SMT Chip Mounter-Maschine der Papierzufuhr-Zusatz-CTF081P E1005706CB
  • JUKI-CF 8*4mm SMT Chip Mounter-Maschine der Papierzufuhr-Zusatz-CTF081P E1005706CB
JUKI-CF 8*4mm SMT Chip Mounter-Maschine der Papierzufuhr-Zusatz-CTF081P E1005706CB
Produktdetails:
Herkunftsort: Japan
Markenname: JUKI
Zertifizierung: AISI
Modellnummer: CF 8*4mm
Zahlung und Versand AGB:
Min Bestellmenge: 1 pc
Preis: Negotiable
Verpackung Informationen: Kartonverpackung
Lieferzeit: 3-5 Tage
Zahlungsbedingungen: T / T, Western Union, MoneyGram
Kontakt
Ausführliche Produkt-Beschreibung
Auf Lager: großer Vorrat Produkt-Name: SMT JUKI 8mm-Tape Feeder
Anwendung: JUKI-Auswahl und Platzmaschine Verwendung: SMD-Versorgungskomponenten
Material: Legierung und Plastik Garantie: 1-jährig
Bedingung: Original und neu Gewicht: 2.0kg
Markieren:

ZufuhrErsatzteile

,

Zufuhrzusätze

JUKI CF 8*4mm SMT-Papierzufuhrgerät, das in der Splittermaschine CTF081P E1005706CB verwendet wird

 

Einleitung

 

Diese JUKI-Pick-and-Place-Maschine mit 8*2mm-Fütter CF,CFR besteht aus Legierung und Kunststoff, mit hoher Präzision und stabiler Qualität.

Infizieren Sie die IC, SMD Komponenten an die Montage-Maschine,Dieser Feeder ist eine Art Verbrauchsmaterialien, verwenden Sie die neue Feeder kann bessere Montage Leistung zu erreichen, dann die Produkte genauer zu machen,Ihre Kunden mit den Produkten zufrieden stellen, dieses Modell wird zur Ersetzung der JUKI-Chipmontage-Maschine der KE2000-Serie verwendet.

 

Spezifikation

 

Name Modell Größe
JUKI FEEDER AF 0402 8*2MM
KUKI FEEDER AF 8*4MM
JUKI FEEDER Zulassung 8*2MM
JUKI FEEDER Zulassung 8*4MM
JUKI FEEDER CFR 8*2MM
JUKI FEEDER CFR 8*4MM
JUKI FEEDER FF Tiefe Tasche 32 mm
JUKI FEEDER FF Tiefe Tasche 44 mm
JUKI FEEDER FF Tiefe Tasche mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm
JUKI FEEDER FTF 12 mm
JUKI FEEDER FTF 16 mm
JUKI FEEDER FTF 24 mm
JUKI FEEDER FTF 44 mm
JUKI FEEDER FTF mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm

 

JUKI-Tape-Feeder-Serie

 

SFN4AS STICK FEEDER PN:E00407190A0
SFN0AS STICK FEEDER PN:E00057190A0
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die Ausrüstung ist in der Lage, die in der Anlage angegebenen Anforderungen zu erfüllen, wenn die Ausrüstung nicht ausreichend ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die ein Fahrzeug mit einem Fahrzeugverbindungsbereich von mehr als 20 m2 ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Regelung Nr. 1 gilt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Regelung Nr. 1 gilt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Regelung Nr. 4 gilt.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Verwendung von Kraftstoff.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Einführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die Prüfungen werden in der Regel in der Regel in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt, als in dem die Prüfungen durchgeführt werden.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt.
Die Prüfungen werden in der folgenden Tabelle durchgeführt:
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage eingesetzt wird.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt, wenn die Prüfungen durchgeführt werden.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die Ausrüstung ist in der Lage, die in der Anlage angegebenen Anforderungen zu erfüllen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Einheit für die Festsetzung der Rückwärtsversorgung
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage.
CF8L1P FEEDER E1012706CB0
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
CF03HPR FEEDER E1001706CB0
CFT FEEDER TAPPING SCREW ST1020521SN: Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Produktion von Zellstoff.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
CN-heading 080210
CN-heading 080210
CN-heading 080210
CN08HE FEEDER E1008706CB0
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
NFMLA 40003264
NF3SNS FEEDER E69007050A0
NF BRACKET E1020721000

 

 

JUKI-CF 8*4mm SMT Chip Mounter-Maschine der Papierzufuhr-Zusatz-CTF081P E1005706CB 0

 

JUKI-CF 8*4mm SMT Chip Mounter-Maschine der Papierzufuhr-Zusatz-CTF081P E1005706CB 1

Kontaktdaten
Shenzhen Hansome Technology Co., Ltd.

Ansprechpartner: Rudi Jin

Telefon: 86-755-23209382

Faxen: 86-755-23209382

Senden Sie Ihre Anfrage direkt an uns (0 / 3000)